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Glaswelt

Polizei + VdS: Warnung vor „kosmischen Einbrecherfallen“

In einem gemeinsamen Infoblatt warnen die Polizei, der BHE und VdS, Europas größtes Institut für Einbruchschutz, vor der Nutzung der derzeit allüberall beworbenen “Wunder-Alarmanlagen” . Ein eingebautes Druckmessgerät, dessen Funktion der eines Barometers ähnelt, soll das nicht erlaubte Öffnen einer Tür oder eines Fensters anhand von Luftschwankungen erkennen und dann alarmieren. Schon seit Jahrzehnten werden diese Geräte am Markt angeboten, dennoch noch keine Prüfungen einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor.

Ein leichter Zusatzverdienst könnte sich schnell zu einem Bumerang entwickeln: Denn wer seinen hart und ehrlich erarbeiteten Umsatz an Handwerkertätigkeiten mit ein paar leicht verdienten zusätzlichen Euro aufbessern will und seinen Kunden ganz im Sinne der Sicherheit eine dieser derzeit allüberall beworbenen “Wunder-Alarmanlagen” verkauft, begibt sich ganz offensichtlich auf dünnes Eis. Denn in einem gemeinsamen Infoblatt warnen die Polizei, der BHE und VdS, Europas größtes Institut für Einbruchschutz, vor der Nutzung solcher Geräte.

Die Zahl der Einbrüche verharrt weiterhin auf einem enorm hohen Niveau – im vergangenen Jahr wurden fast 50 % mehr Taten verzeichnet als ein Jahrzehnt zuvor. Angesichts dieser erschreckenden Fakten für das „Einbrecher-Eldorado Deutschland“ (Bund Deutscher Kriminalbeamter) wimmeln Zeitungen, Zeitschriften und Internet von Anzeigen für „Wunder-Alarmanlagen“.

Alarmierung durch Änderung des Luftdrucks ausgelöst
Skurrile Aussagen wie „Stellen Sie dieses innovative Gerät einfach in eine Ecke, und das gesamte Gebäude ist komplett überwacht“ versprechen schnelle Sicherheit. Möglich machen soll diese „Wunderleistung“ ein eingebautes Druckmessgerät, dessen Funktion der eines Barometers ähnelt. Denn das Öffnen einer Tür oder eines Fensters führt kurzfristig zu geringen Luftschwankungen. Diese sollen die Geräte erkennen und eine Alarmmeldung abgeben.

„Solche Geräte werden sogar als `kosmische Einbrecherfalle´ beworben“, warnt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Initiator der Initiative K-Einbruch und des „Tags des Einbruchschutzes“. „Wir wollen klarstellen: Die Polizei empfiehlt gemäß ihrem eigenen Pflichtenkatalog für Errichter dieser Techniken den Einsatz der bewährten – und natürlich komplexen – Einbruchmeldesysteme. Diese müssen von einer für den Bereich Gefahrenmeldetechniken akkreditierten Zertifizierungsstelle auf bestimmungsgemäßes Funktionieren geprüft worden sein. Obwohl die `kosmischen Einbrecherfallen´ schon seit Jahrzehnten am Markt angeboten werden, liegen noch keine Prüfungen einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor. Solche Systeme können also nicht durch die Polizei empfohlen werden.“

Ansehen der Sicherheitsbranche leidet
Sebastian Brose, stv. Leiter „Firmen und Fachkräfte“ bei VdS, Europas größtem Institut für Einbruchschutz, ergänzt: „Große Sorge machen uns auch die bei diesen `kosmischen Einbrecherfallen´ zu erwartenden hohen Zahlen von Falschalarmen. So leidet das Ansehen der Sicherheitstechnik insgesamt. Grundsätzlich gilt: Damit Bürger wie Unternehmer sicher sein können, dass ihre Alarmanlage im Ernstfall zuverlässig funktioniert, sollten sie sich auf das Können ortsansässiger Experten für die Planung und den Einbau zertifizierter Systeme verlassen. Auf Kompetenz und Zuverlässigkeit geprüfte Dienstleister für verlässliche Einbruchmeldeanlagen finden Sie auf www.vds.de .“

In einem gemeinsamen Merkblatt klären die Polizei, der BHE und VdS über die Risiken durch die Nutzung der stark beworbenen „Wunder-EMA“ auf. Sie finden das Informationsblatt hier.

Quelle: Glaswelt Newsletter

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